Für die elektrische Heizung der Wohnung (Etagenheizung) ist ein eigenständiger Versorgungsvertrag mit einem Energieversorger abzuschließen. Diese Kosten sind NICHT in den Nebenkosten enthalten. Ebenfalls ist für die Stromversorgung der Wohnung ein Vertrag mit einem Energieversorger abzuschließen. Auch diese Kosten sind NICHT in den Nebenkosten enthalten
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